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Mittenwald erleben
Der nebelfreie Wintersport- und Luftkurort Mittenwald liegt inmitten einer Landschaft von Wäldern, Berg-

wiesen und Badeseen zwischen Karwendel- und Wettersteingebirge. Ob Sie auf Kletter- bzw. Hochgebirgs-

touren gehen oder das herrliche

Alpenklima genießen möchten, hier ist für jeden das Richtige dabei. 50 km

gepflegte Wege laden zu Wande-

rungen oder Spaziergängen ein. Für weitere Aktivitäten sorgen zahlreiche Badeseen,  Sport-,

Rollschuh- und Tennisplätze,

Minigolf usw.

Im Winter ist Mittenwald ein Paradies für Skifahrer. Anfänger und Fortgeschrittene finden hier Abfahrten aller Schwierigkeitsgrade vor. Nächtliche Flutlichtabfahrten ergänzen das Abfahrtsvergnügen. Desweiteren stehen gespurte Langlaufloipen, eine Rodelbahn, geräumte Spazier- und Wanderwege und eine Eissportarena zur Verfügung. Pferdeschlittenfahrten und Wildfütterungen komplettieren das Freizeitangebot in Mittenwald.


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Bitte schließen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit eine Reiserücktrittsversicherung ab.



Stornierungen oder vorzeitige Abreise (Auszug der AGB Alpenwelt Karwendel)

7. Reiserücktritt und Nichtanreise
7.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.

7.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

7.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen An-spruch nach Ziff. 7.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.

7.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 7.5
anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (ein-schließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:

    Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90%
    Bei Übernachtung/Frühstück 80%
   Bei Halbpension 70%
   Bei Vollpension 60%

7.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

7.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-versicherung dringend empfohlen.

7.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastgeber zu richten und muss im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.


 
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